Unbedingt beachten: gLANparty 3-2004 AGBs

Alles rund um die vergangen gLANparties in Gumbsweiler. Hier geht nix verloren. Sichtbar NUR FÜR REGISTRIERTE.

Moderator: Vorstand glan-party e.V.

Gesperrt
Benutzeravatar
Bauer
Webmaster
Beiträge: 2758
Registriert: Di 22. Jul 2003, 22:59
Wohnort: Gumbsweiler
Kontaktdaten:

Unbedingt beachten: gLANparty 3-2004 AGBs

Beitrag von Bauer » Mo 13. Sep 2004, 12:57

Teilnahmebedinungen f?r die gLANparties

Liebe Teilnehmerinnen,
die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verh?ltnis zwischen Euch (nachfolgend Teilnehmer) und glan-party (nachfolgend Veranstalter genannt). Ohne dieses Regelwerk w?re eine rechtliche Absicherung und eine Organisation einer solchen Veranstaltung nicht m?glich. Alle Teilnehmer m?ssen diese Punkte ber?cksichtigen und einhalten.

Vielen Dank f?r euer Verst?ndnis!

? ?1 Teilnahme minderj?hriger Personen
Nach der gesetzlich festgelegten Sperrzeit (bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist diese auf 22 Uhr festgesetzt, bei Jugendlichen unter 18 auf 24 Uhr) d?rfen Minderj?hrige ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten nur eine LAN besuchen, wenn die Erziehungsberechtigten dem Veranstalter hierf?r schriftlich eine Vollmacht erteilt haben. Durch diese Vollmacht treten die Erziehungsberechtigten f?r die Dauer der Veranstaltung ihre Erziehungs- und F?rsorgeaufgaben an eine dritte, vollj?hrige Person ab. Das Mindestalter zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen betr?gt 16 Jahre. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, d?rfen die ausdr?cklich als ?(ber)-18 ausgewiesenen Bereiche nicht betreten.

? ?2 Anmeldungen
Alle pers?nlichen Angaben sind wahrheitsgem?? zu machen.
Nach einer ordnungsgem?? erfolgten Anmeldung gelangt man auf die Teilnehmerliste. Bis zur ?berweisung (sp?testens eine Woche vor der LAN-Party - n?heres hierzu in der Email ?ber die Best?tigung der Anmeldung) des Unkostenbeitrages ist noch kein Platz reserviert. Erst nach Bezahlung erh?lt man den Status ?Bezahlt? und hat Anspruch auf einen Sitzplatz.

? ?3 R?cktritt und K?ndigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter beh?lt sich das Recht vor, die Veranstaltung bei einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aus anderen Gr?nden, die ein Stattfinden der Veranstaltung nicht m?glich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beitr?ge zur?ckerstattet. Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und w?hrend der Veranstaltung ausschlie?en, wenn die Durchf?hrung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gest?rt wird. Jeglicher Anspruch auf R?ckerstattung und Entsch?digung erlischt hierdurch. Falls dabei Kosten entstehen sollten, sind diese vom st?renden Teilnehmer selbst zu tragen.

? ?4 R?cktritt durch den Teilnehmer
Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis zum festgesetzten ?berweisungsschluss ?berwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen k?nnen bis zum festgesetzten Abmeldeschluss (in der Regel zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung) schriftlich (z.B. per E-Mail) r?ckg?ngig gemacht werden. Nur dann besteht R?ckerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder meldet er sich nicht fristgerecht bis 2 Wochen vor der Veranstaltung ab, beh?lt sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.

? ?5 Nutzung von Software
Es wird angemerkt, dass jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software gesetzlich verboten ist. Dazu geh?ren sowohl Raub-/Sicherheitskopien als auch durch die BPjM indizierte Dateien und Spiele. Der Veranstalter spricht sich davon frei, f?r die Daten auf den mitgebrachten Datentr?gern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CDs, DVDs, etc.) verantwortlich zu sein. Dasselbe gilt f?r im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.
Teilnehmer die nicht lizenzierte Software/Daten herstellen oder verteilen werden von der weiteren Teilnahme an unserer Veranstaltung ausgeschlossen. Eine R?ckzahlung des Unkostenbeitrages findet nicht statt. Was den Begriff der "Privatkopie" angeht, so ist die aktuelle Fassung des Urheberrechts zu beachten, da es darin einige ?nderungen gab. Informationen dazu finden sich im ? 53 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

? ?6 Allgemeines Verhalten
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, f?r einen gesitteten und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Falls ein Teilnehmer ausgeschlossen werden sollte, so geschieht das nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Unfug ist zu unterlassen, k?rperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt.

? ?7 Verhalten im Netzwerk
Versuche, andere Teilnehmer, Server oder andere Netzdienste zu ?nuken?, ?hacken?, ?sniffen? oder mit Viren und Trojanern zu infizieren, sind strengsten untersagt und werden sofort mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Desweiteren ist ausschlie?lich die zugeteilte IP-Adresse zu verwenden. Eine ?nderung der MAC-Adresse ist ebenfalls nicht gestattet. Absichtliche St?rungen des Netzwerkbetriebes durch Erstellung eigener Nameserver, doppelte Vergabe von Rechnernamen, IP-Adressen, etc. werden mit sofortigem Ausschluss ohne R?ckerstattung der Anmeldegeb?hr geahndet.

? ?8 Benutzung von Cheat-Programmen
Die Benutzung und/oder der Besitz von Cheat-Software sind ausdr?cklich verboten. Der Veranstalter h?lt sich das Recht vor, (in erste Linie die Turnier-)Teilnehmer auf Cheat-Programme zu untersuchen.
Hierbei sind die Teilnehmer zu Kooperation verpflichtet.
Der Versuch eines Teilnehmers, sich durch den Gebrauch von Cheat-Software einen Vorteil zu verschaffen, wird mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Der Veranstalter ?berwacht die Turnierserver mit AntiCheat-Software, kann jedoch nicht deren zuverl?ssige Funktionalit?t garantieren.

? ?9 Mitgebrachte Gebrauchsgegenst?nde / Ver?nderung der des Netzwerks
Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzzugang sowie Server zur Verf?gung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist (bis auf Sonderregelung in Vereinbarung mit dem Veranstalter) untersagt. Es besteht Kopfh?rerpflicht!!! Das Mitbringen von ?berfl?ssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenst?nde wie Toastern, Mikrowellen, Heizanlagen, Wasserkochern, Lavalampen, Verst?rkern, Video-Projektoren u.?. sind aus Platz-, Strom- und Transportgr?nden nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt. Das Verwenden von Ger?ten, die selber nichts mit der LAN zu tun haben (s.o.g.), d?rfen nicht an das EDV-Stromnetz angeschlossen werden. Die Veranstalter bieten daf?r einen weiteren Stromkreis an. Eigenm?chtige Ver?nderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet!

? ?10 Rauschmittel
Das Mitbringen und der Konsum von brandweinhaltigen Getr?nken ist Minderj?hrigen w?hrend der Veranstaltung nicht gestattet. Alkoholkonsum in Ma?en ist gestattet. Wir behalten uns vor, alkoholisierte Personen (ohne Anspruch auf R?ckerstattung ihrer Teilnahmegeb?hren) von der Veranstaltung auszuschlie?en.
Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens Verboten. Auch hier gilt: Personen die gegen dies versto?en werden von der LAN ausgeschlossen.
Rauchen in den R?umlichkeiten ist nicht gestattet. Raucherbereiche sind ausgewiesen.

? ?11 Gesundheitliche Sch?den
Die f?r Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. F?r gesundheitliche Sch?den wird keine Haftung ?bernommen.

? ?12 Werbung / Handel
Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, in irgendeiner Form f?r politische oder gewerbliche Vereinigungen zu werben, sondern nur den offiziellen Sponsoren der Veranstaltung. Diese werden rechtzeitig ?ffentlich bekannt gegeben. Es darf auf der Veranstaltung ohne Zustimmung des Veranstalters nichts an- oder verkauft werden.

? ?13 Turniere und Preisvergaben
Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verst??en die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gew?hr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

? ?14 Haftung der Teilnehmer
Im Falle einer Sachbesch?digung durch einen Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch ein eingebrachte Gegenst?nde der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschr?nkt und in voller H?he und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei hat der Verursacher keinerlei Anspruch auf R?ckerstattung des Unkostenbeitrages!
Jeder Teilnehmer haftet f?r selbst eingebrachte Gegenst?nde (Computer, Zubeh?r, Kleidung etc.). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Besch?digung von Eigentum eines Teilnehmers ?bernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.

? ?15 Haftung durch den Veranstalter
Die Veranstalter k?nnten bei Sach- und Personensch?den nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind au?erdem nicht haftbar f?r die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder f?r den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk.
Der Veranstalter ?bernimmt ebenso keine Haftung f?r Sch?den, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfigurieren des Betriebssystems, etc. entstehen. Wir sind gerne behilflich bei der Konfiguration des Netzwerkes und der Programme, ?bernehmen aber keinerlei Haftung f?r eventuell auftretende Fehlfunktionen, die hierdurch entstehen.

? ?16 Diebstahl
Diebstahl oder auch nur der Versuch dazu wird ausnahmslos mit einer Geldstrafe von EUR 50,- belangt und zudem zur Anzeige gebracht. Teilnehmer, die einen Diebstahl verhindern oder Hinweise, die zur Ergreifung des T?ters bzw. der Wiederbeschaffung des Equipments liefern, werden mit einer Geldsumme in H?he von EUR 50,- entlohnt.

? ?17 Abfall
Anfallender M?ll ist in die vorgesehenen Beh?ltnisse zu bef?rdern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so verlassen, wie er ihn vorgefunden hat, d.h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bem?hen, M?glichkeiten zur M?llentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, m?glichst den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.

? ?18 Salvatorische Klausel
Die hier aufgef?hrten Bestimmungen sind ausnahmslos zu akzeptieren. Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so beh?lt sich der Veranstalter eine ?nderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und eventuell eine Anzeige zur Folge haben. Sollte einer der hier aufgef?hrten Punkte durch unvorhergesehene Umst?nde seine G?ltigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle andern Punkte.
"Hüte dich vor angeblich nützlichen Gegenständen, die weniger wiegen als ihr Handbuch."
Terry Pratchett, "Fliegende Fetzen"

Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste